Ob Straf- oder Zivilverfahren, das spielt bei den Stücken nur selten eine Rolle. So werden beim „königlich bayerischen Amtsgericht“ auch kleine Übertretungen und Bagatelldelikte wie Beleidigungen nicht als Vergehen, sondern durchweg als Verbrechen bezeichnet.
Der Leichenbitter
Ein übler Gauner steht heute vor dem Amtsrichter. Der Fall gewährt einen Einblick in die Abgründe der menschlichen Seele.
Die hl. Drei Madln
Körperverletzung nennt man das hier vorliegende Delikt. Es handelt sich indes nicht um verletzte Körperteile, sondern um eine insgesamt schwer mitgenommene Ehehälfte. Drei kräftige Damen müssen auf die Anklagebank.
Der Pfarrergockl
Hier liegt offensichtlich ein schweres Vergehen einer böswilligen und äußerst abscheulichen Tierquälerei gem. §1 Ziff. 9 des Tierschutzgesetzes zu ahnden ist. A peinliche Gschicht! Der arme Gockl!